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1. Griechische Geschichte - S. 291

1882 - Nördlingen : Beck
Ablehnung des Friedens in Griechenland. Aber die Führer des thebanischen Volks erreichten dennoch dasjenige nicht, was sie mit ihrer Demütigung vor Persien und dieser Er-nenernng des Friedensvertrages erzielen wollten: ihr Anspruch auf die oberste Leitung der griechischen Angelegenheiten wurde von den andern Staaten nicht anerkannt. Denn es endigte zwar für jetzt jener mehr als fünfjährige Kriegszustand, der seit der Schlacht bei Lenktra gedauert hatte, und der persische König wiederholte seine Willenserklärung bezüglich des antalcidischen Friedens, daß alle griechischen Städte unabhängig von einander sein sollten, und erkannte öffentlich die Thebaner als seine alten Freunde und als den Staat an, welcher die Friedensbedingungen zu vollstrecken habe, schickte auch einen seiner Beamten nach Theben mit, der die Vertragsurkunde mit dem königlichen Siegel in Händen hatte und dieselbe in Theben verlesen mußte: aber die Abgeordneten der andern griechischen Staaten, von Theben zur Bestätigung des neuen Vertrags zu-sammenberufen, erklärten auf das Begehren, daß sie denselben beschwören sollten, sie seien hergeschickt worden, denselben zu vernehmen, nicht um auf ihn zu schwören; wolle Theben eine Eidesleistung, so möge es Gesandtschaften zu diesem Zwecke in die verschiedenen Städte schicken. Ja der arkadische Abgeordnete bestritt sogar vas Recht der Thebaner, nach ihrer Stadt eine Versammlung zur Herstellung des Friedens einzuberufen: sie müsse da gehalten werden, wo der Kiegsschauplatz sei, im Peloponnes. Und als nun wirklich Gesandtschaften an die verschiedenen griechischen Staaten abgeordnet wurden, um diesen den Eid darauf abzunehmen, daß sie sich nach dem Machtgebot des Perserkönigs sofort richten wollten, erklärte Korinth, es habe keinen Grund, einen Eid für den König zu schwören, und ebenso weigerten sich auch die andern. Sparta wies ohnehin den Vertrag von sich, weil es Messene nicht als selbständigen Staat anerkennen wollte. Doch Epaminondas ließ sich nicht abschrecken, auf einem andern Wege zu versuchen, was ihm auf dem der Unterhandlung nicht gelungen war. Er hoffte seine Vaterstadt doch noch im Besitze der größten Gewalt in Griechenland zu sehen, wenn er die wiederanflebende Macht Athens, das in der letzten Zeit immer auf Seiten der Gegner gestanden war, ebenso zu brechen vermöchte, wie er die Macht Spartas gelähmt hatte. Über diesen Plan sprach er in öffentlicher Versammlung zu seinen Mitbürgern ohne Hehl: es müßten die Propyläen der Burg von Athen nach Theben an den Fuß der Kadmea wandern; ans Theben müsse die Hoheit Athens übergehen. Dies werde geschehen, wenn man eine Seemacht schaffe, mit der man den Athenern überlegen sei; und da Theben

2. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 189

1861 - Leipzig : Teubner
Der Krieg gegen Philippos Von Makedonien. 189 anerbietnngen. Stürmisch drangen auf der deshalb anberaumten Versammlung namentlich die Ätoler, welche wegen dessen, was ihre Reiter bei Kynoskephala geleistet, die Entscheidung des Kriegs sich allein zuzuschreiben geneigt waren, auf den Umsturz von Philippos Thron, T. Ominctius wies jedoch diese ebenso gemei- nen, wie unverständigen Forderungen auf das entschiedenste zurück und schloß einen Waffenstillstand auf vier Monate, damit Philippos in Rom unterhandeln könne i). Unterdes hatten auch aus den andern Schauplätzen die Waffen nicht geruht. Der makedonische Befehlshaber in Korinthos war von den Achäern geschlagen worden^); L. Ominctius hatte Leukas in Akarnanien erobert und nach der Schlacht unterwarf sich auch dies Philippos treuste Land den Römern ; die Rhodier besiegten die makedonischen Truppen in dem ihrer Insel gegenüber liegenden Theile des kleinasiatischen Festlands (der Peraa), obgleich sie Sirato- nikeia nicht einzunehmen vermochten^); endlich waren die Dardaner in Make- donien eingefallen und wurden erst warend des Waffensttllstando von Philippos wieder verjagt^). Man steht sich in Verlegenheit, wie man beurteilen soll, daß die Böoter nach Philippos Besiegung bei der Nahe des römischen Heers entschieden makedonische Gesinnung zur Schau trugen. Die Anhänger der Römer, wol wißend, daß sie nach Entfernung jener verloren sein würden, drangen auf Beseitigung des Böotarchen Brachhllas. T. Quinctius verweigerte Mitwirkung, erklärte aber auch nicht hindern zu wollen. Die Ermordung des Brachhllas erzeugte jedoch solche Erbitterung, daß vereinzelte römische Soldaten erschlagen wurden. Nun griff der Feldherr ein und zwang die Böorer zur Zah- lung von 30 Talenteno). 8. Das Volk in Rom genehmigte den Frieden mit Philippos und die Abordnung von zehn Commissarien des Senats, um die einzelnen Bestimmungen sestzusetzen7). Philippos muste alle seine Besitzungen außerhalb Makedoniens herausgeben und von diesem selbst die westliche Grenzlandschast Orestis, die sich zuerst den Römern ergeben hatte. Außer der üblichen Zurückgabe der Ge- fangenen und Auslieferung der Überläufer ward ihm seine Flotte bis aus 5 Deckschiffe und den ungeheuren königlichen Sechszehnruderer genommen. Nock- härter war die Bedingung, daß er nicht mehr als 5000 Soldaten und keine Elephanten halten und keinen Krieg außerhalb Makedoniens ohne Geneh- migung des römischen Senats führen solle. Die Zahlung von 1000 Talenten in 10 jährlichen Terminen und die Stellung von Geiseln e unter ihnen sein jüitgerer S. Demetrios) vollendeten die Bedingungen, durch welche Makedonien aus der Reihe der Großstaaten in die Stellung eines kleinen und ohnmächtigen Landes gedrängt ward^). Die wichtigste Frage war, was mit den von Make- donien abgetretnen Landschaften werden sollte. Wol war bei den Römern der Gedanke bereits festgewurzelt, daß sie die Gebieter der Welt zu werden berufen seiend), aber man faßte die Weltherschast noch nicht als unmittelbare Regierung, sondern als die Stellung des obersten Schiedsrichters. Man hegte tioch Sym- pathien für freie Volkstümlichkeit und suchte in deren Bewahrung und Be- schützung die Ehre des Staats. Für Griechenland waren diese Sympathien an: stärksten und nicht allein die Gebildeten, sondern auch der gemeine Mann sah in ihnen wenigstens die dem römischen Volke am nächsten stehende Nation. * 26 1) Xxxiii I I —15. — 2) Xxxiii 15 u. 16. — 3) Xxxiii 16 u. 17. —4) Xxxiii 18. - 5) Xxxiii 19, 1—5. — 6) Xxxiii 27, 5 — 29 E. Das unehrenhafte Be- nehmen des T. Flaminlnus übergeht freilich Liv., aber offen berichtet es Polyb. Xviii 26. — 7) Xxxiii 24, 3-7. 25, 4-7. — 8) Xxxiii 30. - 9) Livius läßt die- sen Gedanken M'. Acilius Glabrio entschieden vor seinen Soldaten aussprechen Xxxvi 17.

3. Geschichte des Orients und Griechenlands - S. 143

1869 - Leipzig : Teubner
Die Folgen der Wandrungen. . 143 Heiligtum des Apollon zu Delphoi und das der Demeter zu Anthela bei den Thermopylen ') angeknüpfte. Da jede der genannten Völkerschaften gleichberechtigt zwei Stimmen hatte-) — wo eine aus mehrern Staaten bestand, gieng die Führung eutweder reihum oder war an einen ständig übertragen, wie die dorische an Sparta, die ionische an Athen — so ist der Ursprung in der Zeit, wo noch kein Übergewicht einzelner vorhanden war, also vor der dorischen Wandrnng mit vollster Sicherheit einzunehmen, wenn aber Amphiktyon zur Personification für die Gründung des Bundes, zu einem Sohn des Hellen gemacht wird 3), so ist darin ein Beweis enthalten, daß der Name Hellenen in den ursprünglichen Sitzen jener Völker heimisch war und durch seine Beziehung zum Gottesdienst die allgemeine Geltung gewann (vgl. § 46, 5). Daß zuerst Männer aus Kreta in Krisa und dann am Südfnß des Parnaß in Delphoi die Heiligtümer errichtet hatten, dann aber dnrch die Dorier aus dem letztern verdrängt wurden, läßt die Amphiktyonie als eine durch die südwärts gewanderten Dorier aus Thessalien herübergebrachte erscheinen. War auch der Zweck ursprünglich nur der Schutz der Heiligtümer, womit sich dann die Besorgung der pythischen Spiele verband, so zeigt doch die durch einen Eid eingegaugne Verpflichtung, aus keiner der zum Buud gehörigen Städte sämtliche Bürger zu vertreiben und keiner, weder im Krieg noch im Frieden, das Quellwasser abzuschneiden ^), daß man Völker- rechtliche Bestimmungen unter der Gewärleistnng der Religion aufzustellen be- dacht war. Zwei jährliche Versammlungen im Frühjahr und im Herbst, sowol bei den Thermopylen {nvxcäa) als auch in Delphoi5), dienten zur Beratung der gemeinsamen Angelegenheiten und zu dieseu ordneten die Buudesstaateu die i£Qoixv7][xovag als Gesandte ab, Wärend die Ttvxayoqca (oder nvlayoqol) einen ständigen Beamtenansfchnß bildeten^). Zuweilen wurdeu auch die sämt- lichen gerade zum Opfern oder Orakelfnchen anwesenden Bürger der Bundes- staaten zu einer Versammlung Qy^h^ta) berufen^). 6. Das Orakel von Delphoi erlangte durch sein Verhältnis zu den Dorieru und zu der Amphiktyonie bei allen griechischen Stämmen Anerkennung und gewann dann sogar bei den Barbaren die höchste Verehrung. Ihn: ist die Anregung, Fördruug und Erhaltung des gemeinsamen hellenischen National- bewustseius zuzuschreiben. Zwar konnte es die Gefahr, Zukunft vorherzusagen, nicht meiden, aber es half sich darüber hinweg durch klugezweideutigkeit {Ao&ag). Indem es mehr was geschehen sollte aussprach und seine Priester einen Schatz von Kenntnissen in allen innern und änßern Verhältnissen erwarben, wirkte es tresflich auf die religiöse und politische Gesittung ein und trug durch seinen Einfluß auf Colonieansfendnng sehr wesentlich zu der Verbreitung der Griechen bei, in der sie ihre weltgeschichtliche Bestimmung erfüllten. Es gab als gemein- samer Leiter und Richter aller Stämme einen einigenden Mittelpunkt ab^). 1) Herodot Vii 200. — 2) Herin. St. 14, 13. — 3) Dionis. Halic. a. R. Iv 25. — 4) Die Hauptstelle über die Verhältnisse deö Amphiktyonenbundes ^eselm. de f. leg. §115 ff. Hierher würde der Fall gehören, wenn die Spartaner wirklich die Thebaner wegen Errichtung eherner Tropäen angeklagt hätten, dies nicht vielleicht eine Fiction der Rhetoren wäre (Cic. de inv. Ii 23, 69 u. 70); deuu Diodor Xiii 24 u. Paus. Ix 40, 4 (7 — 9) laßen vielmehr den Grundsatz, nicht ewig bleibende Denkmäler auf siegreiche Kriege gegen Stammverwandte zu errichten, als zu dem allgemeinen inter- nationalen griechischen Völkerrecht gehörig erscheinen. Der Bund zwischen den euböi- schen Städten enthielt übrigens auch die Bestimmung firi %Q7}0&cii Trjlsßololq Strabo 032. — 5) Der langgeführte Streit über diese Versammlungen ist jetzt durch die Stelle Hypevid. epit. §16 in der im Texte gegebnen Weise entschieden. Vgl. Sanppe Philol. Suppl. I 1, 53. — 6) Herrn. St. 14, 6 —11. — 7) Aescliin. adv. Ctes. § 124. — 8) Herrn. Gottesd. Altert. 40, 6. Nägelsbach Nachhom. Theol. 185. Cnrlius Gr. Gesch. I 393—401.

4. Orientalische und griechische Geschichte - S. 89

1888 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 89 — Allmählich bildeten sich in der Einrichtung Ansätze zur Politische Herstellung einer auch politischen Gemeinschaft?) Konstatiert etmc' ist durch Beispiele: 1. ein Bundesgericht, aber (in der Regel?) nur in religiösen Angelegenheiten,^) also ein schwächeres Band als ein Staaten--bund (z. B. der deutsche Bund von 1815—66). 2. Von der Behandlung politischer Angelegenheiten zeugen sonst: Denkmal sür die bei Thermopylai Gefallenen; Ephialtes sür vogelfrei erklärt; Antrag der Spartaner (nach der Schlacht bei Plataiai), alle, die sich vom Kriege ausgeschlossen, aus dem Bunde auszustoßen. Verfassung: Versammlungen der Abgeordneten, Verfassung. Pylagoren (von den Zusammenkünften in Thermopylai) oder Hieromnemonen (d. h. Pfleger der heiligen Angelegenheiten) im Herbst in Thermopylai und im Frühjahr in Delphoi. Feste Zahl 24 (wegen der ursprünglichen 12 Stämme); die neu hinzutretenden mußten sich über die Führung der Stimmen mit den älteren vereinigen, z. B. die Ionier teilten ihre zwei Stimmen zwischen Athen Und den übrigen Städten. — Erst in der folgenden Periode ersteht ein wirklich politisch fester Bund: b) Politische Bündnisse: '^v/n/xa/ia twv cexxrjvcov481. Sie «i. dauert nur, solange die Gefahr dauert. Sie wird wirksam auf der Grundlage der „Hegemonie", d. h. 1) der anerkannten Vormacht (des militärischen Übergewichts) eines Staates, 2) der dadurch bedingten Zweckmäßigkeit der Duldung seiner Führung int'- gemeinsamen Kriege. — Ein staatsrechtlich geschlossenes (dauerndes oder umfassendes) Abhängigkeitsverhältnis ist die Hegemonie für die Gesamtheit der griechischen Staaten niemals. Doch kommt ein solches durch besondere Verträge mit einer größeren oder geringeren Zahl derselben zu stände (Sparta und peloponnesischer, Althen und delischer Bund —■ außerdem viele einzelne Staaten). Noch in den Perserkriegen führt die Hegemonie Sparta, dann ist sie geteilt zwischen Athen und Sparta, seit 404 wieder Sparta, 404. mit der Unterbrechung 371—62: Theben. Zur immer neuen Belebung des Gefühls der Zusammengehörigkeit dienten gleichsam auf Grund eines ungeschriebenen Vertrages: c) Die allgemeinen National - Spiele und -Feste, Formlose religiös und national zugleich, bestehend aus Opfern und lationo“"9' Wettkämpfen. ^iele *) Cicero: commune Graecise Consilium (rhetorische Übertreibung). 2) Plutarch, Kimon 8.

5. Alte Geschichte - S. 40

1869 - Mainz : Kunze
40 von allen unter Spartas Leitung stehenden Unternehmungen. Durch seine demokratische Staatsform wird der Gegensatz gegen das aristokratische Sparta noch verschärft. Alle übrigen Staaten der Halbinsel bilden unter Sparta den peloponnesischen Bund: Sparta leitender Vorort in der auswärtigen Politik und im Kriege*); Verpflichtung der Bundesgenossen zu bestimmten Geld- (¿Qyvqiov qijtov) und Trup- penleistungen; ein Bundesrath mit Stimmengleichheit aller Theil- nehmer, der nach Mehrheit der Stimmen Beschlüsse faßte. Korinth nach Sparta die einflußreichste Stadt im Bunde, die erste Seemacht. Im Innern der Bundesstaaten wachte Sparta über der Beibehaltung der altdorisch-aristokratischen Verfassung. Sein Kampf gegen die während des 7. und 6. Jahrhunderts auch theilweise im Peloponnes (Sikyon, Korinth) auftauchende Tyrannis. Um die Mitte des sechsten Jahrhunderts steht Sparta un- bestritten an der Spitze der Halbinsel, deren eigentliche Haupt- stadt es ist. Dadurch aber auch die erste hellenische Macht überhaupt. Vi. Athen. Geographisches (vgl. S. 8). Attika (Artixrf — 'Axrixrj oder *Axxala von axtij?**) die südlichste Landschaft Mittelgriechenlands, eine Halbinsel von der Form eines mit der Spitze südostwärts gekehrten Dreiecks, gegen 40 □ M. mit einer Küstenstrecke von c. 24 Meilen. Von Böotien ist das Land durch den Kithäron geschieden. Sein Hauptgebirge ist der meist Wald- und wildreiche Parnes (Ilc/.Qvtjg), südöstlich davon der marmorreiche Brilettos (Bqi- Xrjrroq, auch to Tlivxtxixdv ogog), dessen Südfuß durch ein breites Thal von dem honigreichen Hymettos (Y^rrov) geschieden ist. Das einst silberhaltige Lauriongebirge mit Cap Sunion. Das Land hat zwei anbaufähige Ebenen, die von Athen und *) Wo es den Oberfeldherrn und (neben deren eignen Führern) die Führer • der verbündeten Contingente (fevayol) stellte. **) S. Bursian, (Äriech. Geogr. I, 251, Note 2. Dagegen denkt Curtius Griech. Etym. 598 an aarae^ ,Stadtgebiets

6. Die Ausgestaltung der europäischen Kultur und deren Verbreitung über den Erdball (Die Neuzeit) - S. 195

1912 - München : Oldenbourg
Tie Julirevolution in Frankreich (1830). 195 worauf die türkisch-ägyptischen Truppen Morea räumten. Die sog. Londoner Konferenz (der Großmächte) verschaffte dann den Griechen die volle Un-1830/31 abhängigkeit, erklärte Griechenland (bis zu den Golfen von Volo und Arta)1830 für ein konstitutionelles Königreich und übertrug die Krone dem bayerischen Prinzen Otto (vgl. S. 187). 1832 Ausblick. Nachdem Otto I. (1832—1862) infolge innerer Wirren die Krone niedergelegt hatte, kam diese an den Prinzen Georg von Dänemark als Georg I. Bei der Thronbesteigung Georgs erhielt Griechenland die Jonischen seit 1863 Inseln (von England, das sie seit dem Sturze Venedigs 1797 verwaltete), 1881 Thessalien und Südepirus. Ein Krieg gegen die Türken verlief für die Griechen 1897 ungünstig und brachte ihnen die angestrebte Erwerbung Kretas nicht. Kreta bekam zwar durch das Eingreifen der Großmächte die Selbstverwaltung, konnte aber die gewünschte Vereinigung mit Griechenland bis jetzt noch nicht erreichen. Die Julirevolution in Frankreich (1830) und ihre Folgen. 1. Die Vorgänge in Frankreich. Ludwig Xviii. (1814—1824) hatte nach seiner zweiten Rückkehr den besten Willen, konstitutionell zu regieren. Um so eifriger betrieben feine Umgebung und nach Ludwigs Tode dessen Bruder und Nachfolger Karl X. (1824—1830) die sog. Nestauration (Wiederherstellung des Zustandes vor der Revolution). Vergebens suchte man durch äußere Erfolge, wie die Teilnahme an der Befreiung Griechenlands und die Eroberung Algiers, dessen Fürst (Dei)1830 den französischen Konsul öffentlich beleidigt hatte, die Aufmerksamkeit des Volkes von den inneren Angelegenheiten auf die äußeren zu lenken. Als schließlich Karl durch die sog. Ordonnanzen (eigenmächtige königliche Befehle) die Preßfreiheit unterdrücken, die Abgeordnetenkammer auflösen und das verfassungsmäßige Wahlrecht zum Vorteil der Höchstbesteuerten beschränken wollte, erhob sich die Pariser Bevölkerung in der sog. Julirevolution und blieb nach dreitägigem Straßenkampf gegen die 1830 königlichen Truppen tatsächlich Sieger. Karl X. dankte zugunsten seines ^.-so.juii (Meis1) Heinrich ab und floh mit feiner Familie nach London. Die Deputiertenkammer erklärte jedoch den Thron für erledigt und berief den Sohn Philipp Egalites (S. 140) als Ludwig Philipp, König der Franzosen, Aug. zur Herrschaft. Da Ludwig Philipp erklärte, feine Regierung auf den dritten Stand, das Bürgertum, stützen zu wollen, nannte man sie das Bürgerkönigtum. Die unmittelbare Folge der Julirevolution war der Austritt Frankreichs aus der Hl. Allianz und der Anschluß an England, wo ebenfalls das gebildete und begüterte Bürgertum die Herrschaft innehatte. Mit Rücksicht darauf unterblieb auch die von Metternich ins Auge gefaßte Intervention in Frankreich; fortan standen sich die liberalen We st mächte (Frankreich, England) ') Karls älterer Sohn Ludwig war kinderlos, der zweite, Karl Ferdinand bereits gestorben (1820). 13*

7. Lehrbuch der Geschichte zum Gebrauche bey Vorlesungen auf höheren Unterrichtsanstalten - S. 135

1816 - Breslau : Holäufer
135 Ii. Griechisches Zeitalter. Polysvekcbvlr's, Kassander's und des Demetrius Po- ll v r k e l e s; der leztere beschützte s. 308 die den Griechen zu zuges standene Freybeit. Gallier suchten das Land Ireim s. 280. — Der matedon. Herrschaft über Griechenland stellte» sich zwey Bü»d- uiffe entgegen. Der ätolische Bund s. 284 vereinte die ro- heren Völker Mittelgriechenland's und wurde spärerhin von Rom zur Unterdrückung des Landes misbraucht; ihn leiteten einstta- teg und ein engerer Ausschuß, welche die jahrl. Versammlung, Panätolium, zu Thermum wählte. Der achälscbe Bund s. 28i war eine Erneuerung des alten Vereins der ir ach. Städte, dem auch Sikyon 25?, Korinth 243, Athen 229 u. a. beytraten ; er hatte viel innere Stärke und große Anführer, Aratus 244 bis 213, Phil0pömen 206 bis i83, Lykortas 183 dis 170; die ftädt. Deputirten versammelten sich zweymal des Jahres zu Aegium und wählten einen Landvogt und zwcv Strategen, s. 256 einen Strategen und zehn Volksvorsteher. Zwischen beiden Bünd- nissen fand eine feindselige Spannung statt; mit Makedonien ver- trug sich der ach. B. mehr als der är. — Auf Athen's Klage, gnff Rom, verbunden mit dem ätol. 03., Makedonien an 200, von weichem der ach. 03- 198 durch Proklamation der griech. Frey- heil getrennt wurde. Der ät. B. wurde 189 wegen f. Verbindung mit Antiochns gezüchtigt; der ach. B , streng bewacht, verdor- den und entkräftet, durch Kallikrates 167 verrathen, endete 146 mit der Schlacht bey Leukoptträ. Nach Korinth's Erobe- rung 146 wurde Griechenland oder Achaja römtfche Provinz. Athen fiel erst d. l März 87 durch Sylla.^ Quellen: Thukydides, Xenophon; Demostheu es, Ae- schines; Plutarchus; Cornel. 07epos. — Hülfsm. W. Drumann Ideen zur Geschichte des Verfalles der griechischen Staaten. Berlin 1815. 8. 17) Makedonien (§. iy) reifte zur furchtbar krie- gerischen Monarchie, besonders seit Philippus Thronbe- steigung [360]. Karthago war blühender Handelsstaat. Rom's (H 28 29) Verfassung wurde unter bedeutungs- vollen Reibungen zwischen Patriciern und Volk entwickelt; das leztere gewann zulezt die Oberhand und gleiche Rechte mit jenen. Sein kriegerischer Geist wurde geübt und die Herrschaft über einen großen Thetl Jtalien's war nicht zwei- felhaft.

8. Neue Zeit - S. 390

1897 - Stuttgart : Neff
390 indem er (Juni) einen Teil der türkischen Flotte mit dem Admiralschiff in die Luft sprengte. Im Gegensatz zu der Politik der europäischen Mächte unter- stützten die zahlreichen Philhellenen (u. a. Lord Byron, König Ludwig von Bayern; Wilhelm Müllers Griechenlieder) Griechenlands Freiheitskampf mit Wort und That. Angesichts der türkischen Misserfolge gewann die Pforte durch Ueberlassung Cyperns und Candias die Hilfe Mehemed Alis, der sich 1811 als türkischer Pascha durch die Vernichtung der Mameluken zum un- umschränkten Herrn von Aegypten gemacht, seine Herrschaft über Nubien und Teile Arabiens ausgedehnt, den natürlichen Reichtum Aegyptens wieder er- schlossen und sich eine gewaltige Kriegsmacht geschaffen hatte. Dessen Stiefsohn Ibrahim Pascha verheerte 1825 Morea, wo sich nur die Mainoten in ihren Bergen behaupteten. In Mittelgriechenland hielten sich nur noch Athen und Missolonghi (an der Nordküste des Golfs von Patras). Nachdem in Russland auf Alexander I. (f 1. Dezember 1825) dessen jüngster Bruder Nikolaus I. (1825—1855), infolge des Verzichts des älteren Konstantin, nach Unterdrückung des Militäraufstands der „Dekabristen“ ge- folgt war, trat ein, von Canning schon angebahnter, völliger Wechsel der europäischen Politik ein: Russland und England Unterzeichneten (4. April 1826) das Petersburger Protokoll, das den Griechen Freiheit in allen inneren An- gelegenheiten versprach. Bald darauf eroberte Ibrahim das heldenmütig ver- teidigte Missolonghi. Sultan Mahmud Ii. (1808—39), der seine geplanten Reformen mit der Niedermetzelung und dauernden Beseitigung der Janitscharen (Mai 1826) einleitete, nahm die andern russischen Forderungen (betreffs der Donaufürstentümer, Serbiens und der Schiffahrt auf dem Schwarzen Meer) im Vertrag von Akjerman an, wies aber jede Einmischung in die griechische Frage zurück. Nun schloss sich Frankreich im Londoner Vertrag (Juli 1827) dem Petersburger Protokoll an, und die drei Mächte entsandten ihre Flotten, die sich vor Navarino (Pylos) der Flotte Ibrahims gegenüber legten; ob- gleich ein Waffenstillstand geschlossen war, entspann sich ein Kampf, in dem zwei Drittel der türkisch-ägyptischen Flotte vernichtet wurden (20. Oktober 1827). Da die Pforte, die vergebens Genugthuung verlangt hatte, auf dies hin Russland durch verschiedene Massregeln herausforderte, erklärte ihr Nikolaus, dessen Feldherr Paskjgwitsch eben Persien zur Abtretung eines Teils von Armenien (Eriwan) gezwungen hatte, (April 1828) den Krieg. Die siegreiche Ueberschreitung des Balkan durch Diebitsch und die Eroberung von Kars und Erzerüm durch Paskjewitsch zwangen die Türkei zum Frieden von Adrianopel (September 1829), wonach der Sultan an Russland die Inseln der Donaumündung und armenische Grenzgebiete abtrat, die Meerengen der Handelsschiffahrt freigab, für Serbien und die Donau- fürstentümer die Lebenslänglichkeit der Hospodare zugestand und zum voraus die Beschlüsse der Londoner Konferenz anerkannte. Diese sprach (Februar 1830) die Unabhängigkeit Griechenlands (bis zu den Meerbusen von Volo und Arta, dazu die Inseln des westlichen Teils des Aegäischen Meers) aus. Nach der Ermordung des Präsidenten der griechischen Republik Kapodistrias (1826—31) gaben die Mächte Griechenland Otto I., den jüngsten Sohn Ludwigs I. von Bayern, zum König (1833—62). § 119. Die Julirevolution und ihre Folgen. Frankreich 1816—1830. Ludwig Xviii., der die französische Nation mit dem Königtum der Bourbonen aussölmen wollte, löste 1816 die „chambre introuvable“ (s. S. 379) auf, setzte die von dieser beschlossenen Ausnahme- gesetze ausser Kraft, liess die Annahme eines liberalen Wahlgesetzes, das direkte Wahlen und als Bedingungen des aktiven Wahlrechts das 30. Lebens- jahr und 300 fr. Steuern bestimmte, mittelst eines Pairsschubs (1818) durch-

9. Geschichte der Griechen für Gymnasien und Realschulen - S. 71

1873 - Münster : Coppenrath
71 und der Einflu dieses Bundes wuchs mit den Jahren; zwlf Städte nahmen spter Theil an demselben. Jede sandte gewhn-lich zwei Abgeordnete, von denen der eine Pylagoras, der an-dere Hieromnemon hie; letzterer scheint insbesondere die religi-sen Angelegenheiten besorgt zu haben. Wenn alle Abgeordneten versammelt waren, wurden erst feierliche Opfer gebracht, als-dann ein Eid geleistet, dessen Formel schines uns aufbewahrt hat. Ich schwre lautete der Eid nie eine amphiktponi-sche Stadt zu zerstren; nie, weder im Frieden noch im Kriege, den Lauf ihrer Wasser zu hemmen; ich will mich denen, welche solche Feindseligkeiten versuchen, mit Waffengewalt widersetzen und die Städte zerstren, die solche Schmach begehen. Werden Verheerungen auf dem Grundgebiete des Gottes verbt, und sollte es Menschen geben, die solchem Verbrechen nachsehen, oder sogar selbst sich an dem Tempel zu vergreifen wagen; so will ich gegen diese meine Hnde, meine Fe, meine ganze Kraft und Strke aufbieten, auf da die Frevler zur Strafe gezogen werden/' Furchtbare und feierliche Fluchworte hinsichtlich jeder Verletzung dieser Verpflichtung folgten dem Eidschwure. Nicht blo die Zwistigkeiten der einzelnen Bundesstdte wa-ren demnach der Gegenstand der richterlichen Entscheidung jenes Bundesrathes, sondern auch jedes grobe Verbrechen, insbeson-dere Verletzung des Vlkerrechtes und Verschuldigungen gegen den Tempel zu Delphi. Dem strafbaren Volke wurde eine Geld-be auferlegt und dieselbe verdoppelt, wenn sie nach verlaufe-ner Frist nicht bezahlt war. Unterwarf es sich auch dann noch nicht, so wurde der ganze Bund gegen dasselbe aufgeboten. Auch hatte die Versammlung das Recht, eine so widerspenstige Stadt ganz von ihrem Bunde auszuschlieen. Wenngleich durch diese Einrichtung keineswegs alle Kriege unter den Griechen verhtet worden sind, so haben sie dennoch, besonders in den ersten Zeiten, als noch nicht einzelne Staaten den brigen an Macht zu sehr berlegen waren, und alle das Urtheil der Amphiktyonen achteten, auf die innere Ruhe Grie-chenlands groen Einflu gehabt und viel dazu beigetragen, die Idee des Rechtes unter den Griechen aufrecht zu erhalten und den Gedanken an augenblickliche Selbsthlfe zu unterdrcken.

10. Geschichte der Griechen für Gymnasien und Realschulen - S. 109

1873 - Münster : Coppenrath
109 walten. Vor Allem schtzte Solon Schwache gegen Ubermuch. Gegen Elternmord gab er kein Gesetz, und als man ihm sein Befremden darber uerte, erwiederte er: Gesetze wider ein unerhrtes Verbrechen zu geben, sei das Mittel, es einzufhren. Dies sind die vorzglichsten der solonischen Gesetze, von denen manche durch das rmische Recht auch in unsere Gesetz-sammlungen bergegangen find. Nachdem Solon sein groes Werk vollendet hatte, lie er seine Gesetze in hlzerne Tafeln eingraben und diese zur Ansicht eines jeden ffentlich aushn-gen. brigens hielt er seine Gesetzgebung und Verfassung kei-neswegs fr vollkommen; er wollte aber nicht, da durch stete nderungen neue Unordnungen entstnden, sondern es sollte viel-mehr durch lngere Erfahrung die Zweckmigkeit derselben ge-prft werden. Darum soll er das Volk durch einen feierlichen Eid verpflichtet haben, die neue Gestaltung des Staates auf hundert Jahre beizubehalten. Dann verlie er, um allen Erluterun-gen und Abnderungen auszuweichen, auf zehn Jahre die Stadt, zu deren knftigen Glorie er den Grund gelegt hatte und be-reisete gypten, Cypern und die Staaten Kleinasiens In Ly-dien soll er mit dem Könige Krsus jene bekannte Unterredung gehalten haben, welche diesem, als er schon auf dem Scheiter-Haufen stand, das Leben rettete. 22 Athen unter Pisistratus und seinen Shnen. Allein Solon's edele Zwecke gingen nicht ganz in Erfllung. Es war nicht leicht fr eine Stadt, die so lange durch brgerliche Zwistigkeiten zerrttet war, sich selbst mit der weise-sten Gesetzgebung zu befreunden Die alten Feindseligkeiten lebten wieder auf, sobald Solon's persnliches Ansehen sie nicht mehr niederhalten konnte; und die drei Parteien, die Dia-frier, Pedier und Paralier erhoben ihr Haupt khner und drohender als je. An der Spitze der demokratisch gesinn-ten Diakrier stand Pisistratus; der aristokratisch gesinnten Pedier Lykurg; und der durch Pisistratus aus der Verban-nung zurckgerufene Megakles war Fhrer der gemigten Partei der Paralier. Diese drei Parteifhrer benutzten die
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