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Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike
Inhalt: Zeit: Antike
Ablehnung des Friedens in Griechenland.
Aber die Führer des thebanischen Volks erreichten dennoch dasjenige nicht, was sie mit ihrer Demütigung vor Persien und dieser Er-nenernng des Friedensvertrages erzielen wollten: ihr Anspruch auf die oberste Leitung der griechischen Angelegenheiten wurde von den andern Staaten nicht anerkannt. Denn es endigte zwar für jetzt jener mehr als fünfjährige Kriegszustand, der seit der Schlacht bei Lenktra gedauert hatte, und der persische König wiederholte seine Willenserklärung bezüglich des antalcidischen Friedens, daß alle griechischen Städte unabhängig von einander sein sollten, und erkannte öffentlich die Thebaner als seine alten Freunde und als den Staat an, welcher die Friedensbedingungen zu vollstrecken habe, schickte auch einen seiner Beamten nach Theben mit, der die Vertragsurkunde mit dem königlichen Siegel in Händen hatte und dieselbe in Theben verlesen mußte: aber die Abgeordneten der andern griechischen Staaten, von Theben zur Bestätigung des neuen Vertrags zu-sammenberufen, erklärten auf das Begehren, daß sie denselben beschwören sollten, sie seien hergeschickt worden, denselben zu vernehmen, nicht um auf ihn zu schwören; wolle Theben eine Eidesleistung, so möge es Gesandtschaften zu diesem Zwecke in die verschiedenen Städte schicken. Ja der arkadische Abgeordnete bestritt sogar vas Recht der Thebaner, nach ihrer Stadt eine Versammlung zur Herstellung des Friedens einzuberufen: sie müsse da gehalten werden, wo der Kiegsschauplatz sei, im Peloponnes. Und als nun wirklich Gesandtschaften an die verschiedenen griechischen
Staaten abgeordnet wurden, um diesen den Eid darauf abzunehmen, daß
sie sich nach dem Machtgebot des Perserkönigs sofort richten wollten, erklärte Korinth, es habe keinen Grund, einen Eid für den König zu schwören, und ebenso weigerten sich auch die andern. Sparta wies ohnehin den Vertrag von sich, weil es Messene nicht als selbständigen Staat anerkennen wollte. Doch Epaminondas ließ sich nicht abschrecken, auf einem andern Wege zu versuchen, was ihm auf dem der Unterhandlung nicht gelungen war. Er hoffte seine Vaterstadt doch noch im Besitze der größten Gewalt in Griechenland zu sehen, wenn er die wiederanflebende Macht Athens, das in der letzten Zeit immer auf Seiten der Gegner gestanden
war, ebenso zu brechen vermöchte, wie er die Macht Spartas gelähmt
hatte. Über diesen Plan sprach er in öffentlicher Versammlung zu seinen Mitbürgern ohne Hehl: es müßten die Propyläen der Burg von Athen nach Theben an den Fuß der Kadmea wandern; ans Theben müsse die Hoheit Athens übergehen. Dies werde geschehen, wenn man eine Seemacht schaffe, mit der man den Athenern überlegen sei; und da Theben
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Der Krieg gegen Philippos Von Makedonien.
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anerbietnngen. Stürmisch drangen auf der deshalb anberaumten Versammlung
namentlich die Ätoler, welche wegen dessen, was ihre Reiter bei Kynoskephala
geleistet, die Entscheidung des Kriegs sich allein zuzuschreiben geneigt waren, auf
den Umsturz von Philippos Thron, T. Ominctius wies jedoch diese ebenso gemei-
nen, wie unverständigen Forderungen auf das entschiedenste zurück und schloß
einen Waffenstillstand auf vier Monate, damit Philippos in Rom unterhandeln
könne i). Unterdes hatten auch aus den andern Schauplätzen die Waffen nicht
geruht. Der makedonische Befehlshaber in Korinthos war von den Achäern
geschlagen worden^); L. Ominctius hatte Leukas in Akarnanien erobert und
nach der Schlacht unterwarf sich auch dies Philippos treuste Land den Römern ;
die Rhodier besiegten die makedonischen Truppen in dem ihrer Insel gegenüber
liegenden Theile des kleinasiatischen Festlands (der Peraa), obgleich sie Sirato-
nikeia nicht einzunehmen vermochten^); endlich waren die Dardaner in Make-
donien eingefallen und wurden erst warend des Waffensttllstando von Philippos
wieder verjagt^). Man steht sich in Verlegenheit, wie man beurteilen soll,
daß die Böoter nach Philippos Besiegung bei der Nahe des römischen Heers
entschieden makedonische Gesinnung zur Schau trugen. Die Anhänger der
Römer, wol wißend, daß sie nach Entfernung jener verloren sein würden,
drangen auf Beseitigung des Böotarchen Brachhllas. T. Quinctius verweigerte
Mitwirkung, erklärte aber auch nicht hindern zu wollen. Die Ermordung des
Brachhllas erzeugte jedoch solche Erbitterung, daß vereinzelte römische Soldaten
erschlagen wurden. Nun griff der Feldherr ein und zwang die Böorer zur Zah-
lung von 30 Talenteno).
8. Das Volk in Rom genehmigte den Frieden mit Philippos und die
Abordnung von zehn Commissarien des Senats, um die einzelnen Bestimmungen
sestzusetzen7). Philippos muste alle seine Besitzungen außerhalb Makedoniens
herausgeben und von diesem selbst die westliche Grenzlandschast Orestis, die
sich zuerst den Römern ergeben hatte. Außer der üblichen Zurückgabe der Ge-
fangenen und Auslieferung der Überläufer ward ihm seine Flotte bis aus 5
Deckschiffe und den ungeheuren königlichen Sechszehnruderer genommen. Nock-
härter war die Bedingung, daß er nicht mehr als 5000 Soldaten und keine
Elephanten halten und keinen Krieg außerhalb Makedoniens ohne Geneh-
migung des römischen Senats führen solle. Die Zahlung von 1000 Talenten
in 10 jährlichen Terminen und die Stellung von Geiseln e unter ihnen sein
jüitgerer S. Demetrios) vollendeten die Bedingungen, durch welche Makedonien
aus der Reihe der Großstaaten in die Stellung eines kleinen und ohnmächtigen
Landes gedrängt ward^). Die wichtigste Frage war, was mit den von Make-
donien abgetretnen Landschaften werden sollte. Wol war bei den Römern der
Gedanke bereits festgewurzelt, daß sie die Gebieter der Welt zu werden berufen
seiend), aber man faßte die Weltherschast noch nicht als unmittelbare Regierung,
sondern als die Stellung des obersten Schiedsrichters. Man hegte tioch Sym-
pathien für freie Volkstümlichkeit und suchte in deren Bewahrung und Be-
schützung die Ehre des Staats. Für Griechenland waren diese Sympathien an:
stärksten und nicht allein die Gebildeten, sondern auch der gemeine Mann sah
in ihnen wenigstens die dem römischen Volke am nächsten stehende Nation. * 26
1) Xxxiii I I —15. — 2) Xxxiii 15 u. 16. — 3) Xxxiii 16 u. 17. —4) Xxxiii
18. - 5) Xxxiii 19, 1—5. — 6) Xxxiii 27, 5 — 29 E. Das unehrenhafte Be-
nehmen des T. Flaminlnus übergeht freilich Liv., aber offen berichtet es Polyb. Xviii
26. — 7) Xxxiii 24, 3-7. 25, 4-7. — 8) Xxxiii 30. - 9) Livius läßt die-
sen Gedanken M'. Acilius Glabrio entschieden vor seinen Soldaten aussprechen
Xxxvi 17.
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Die Folgen der Wandrungen. . 143
Heiligtum des Apollon zu Delphoi und das der Demeter zu Anthela bei den
Thermopylen ') angeknüpfte. Da jede der genannten Völkerschaften gleichberechtigt
zwei Stimmen hatte-) — wo eine aus mehrern Staaten bestand, gieng die
Führung eutweder reihum oder war an einen ständig übertragen, wie die dorische
an Sparta, die ionische an Athen — so ist der Ursprung in der Zeit, wo noch
kein Übergewicht einzelner vorhanden war, also vor der dorischen Wandrnng
mit vollster Sicherheit einzunehmen, wenn aber Amphiktyon zur Personification
für die Gründung des Bundes, zu einem Sohn des Hellen gemacht wird 3), so
ist darin ein Beweis enthalten, daß der Name Hellenen in den ursprünglichen
Sitzen jener Völker heimisch war und durch seine Beziehung zum Gottesdienst
die allgemeine Geltung gewann (vgl. § 46, 5). Daß zuerst Männer aus Kreta
in Krisa und dann am Südfnß des Parnaß in Delphoi die Heiligtümer errichtet
hatten, dann aber dnrch die Dorier aus dem letztern verdrängt wurden, läßt die
Amphiktyonie als eine durch die südwärts gewanderten Dorier aus Thessalien
herübergebrachte erscheinen. War auch der Zweck ursprünglich nur der Schutz
der Heiligtümer, womit sich dann die Besorgung der pythischen Spiele verband,
so zeigt doch die durch einen Eid eingegaugne Verpflichtung, aus keiner der zum
Buud gehörigen Städte sämtliche Bürger zu vertreiben und keiner, weder im
Krieg noch im Frieden, das Quellwasser abzuschneiden ^), daß man Völker-
rechtliche Bestimmungen unter der Gewärleistnng der Religion aufzustellen be-
dacht war. Zwei jährliche Versammlungen im Frühjahr und im Herbst, sowol
bei den Thermopylen {nvxcäa) als auch in Delphoi5), dienten zur Beratung
der gemeinsamen Angelegenheiten und zu dieseu ordneten die Buudesstaateu
die i£Qoixv7][xovag als Gesandte ab, Wärend die Ttvxayoqca (oder nvlayoqol)
einen ständigen Beamtenansfchnß bildeten^). Zuweilen wurdeu auch die sämt-
lichen gerade zum Opfern oder Orakelfnchen anwesenden Bürger der Bundes-
staaten zu einer Versammlung Qy^h^ta) berufen^).
6. Das Orakel von Delphoi erlangte durch sein Verhältnis zu den
Dorieru und zu der Amphiktyonie bei allen griechischen Stämmen Anerkennung
und gewann dann sogar bei den Barbaren die höchste Verehrung. Ihn: ist die
Anregung, Fördruug und Erhaltung des gemeinsamen hellenischen National-
bewustseius zuzuschreiben. Zwar konnte es die Gefahr, Zukunft vorherzusagen,
nicht meiden, aber es half sich darüber hinweg durch klugezweideutigkeit {Ao&ag).
Indem es mehr was geschehen sollte aussprach und seine Priester einen Schatz
von Kenntnissen in allen innern und änßern Verhältnissen erwarben, wirkte es
tresflich auf die religiöse und politische Gesittung ein und trug durch seinen
Einfluß auf Colonieansfendnng sehr wesentlich zu der Verbreitung der Griechen
bei, in der sie ihre weltgeschichtliche Bestimmung erfüllten. Es gab als gemein-
samer Leiter und Richter aller Stämme einen einigenden Mittelpunkt ab^).
1) Herodot Vii 200. — 2) Herin. St. 14, 13. — 3) Dionis. Halic. a. R. Iv 25.
— 4) Die Hauptstelle über die Verhältnisse deö Amphiktyonenbundes ^eselm. de f. leg.
§115 ff. Hierher würde der Fall gehören, wenn die Spartaner wirklich die Thebaner
wegen Errichtung eherner Tropäen angeklagt hätten, dies nicht vielleicht eine Fiction
der Rhetoren wäre (Cic. de inv. Ii 23, 69 u. 70); deuu Diodor Xiii 24 u. Paus.
Ix 40, 4 (7 — 9) laßen vielmehr den Grundsatz, nicht ewig bleibende Denkmäler auf
siegreiche Kriege gegen Stammverwandte zu errichten, als zu dem allgemeinen inter-
nationalen griechischen Völkerrecht gehörig erscheinen. Der Bund zwischen den euböi-
schen Städten enthielt übrigens auch die Bestimmung firi %Q7}0&cii Trjlsßololq
Strabo 032. — 5) Der langgeführte Streit über diese Versammlungen ist jetzt durch
die Stelle Hypevid. epit. §16 in der im Texte gegebnen Weise entschieden. Vgl.
Sanppe Philol. Suppl. I 1, 53. — 6) Herrn. St. 14, 6 —11. — 7) Aescliin. adv.
Ctes. § 124. — 8) Herrn. Gottesd. Altert. 40, 6. Nägelsbach Nachhom. Theol. 185.
Cnrlius Gr. Gesch. I 393—401.
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— 89 —
Allmählich bildeten sich in der Einrichtung Ansätze zur Politische Herstellung einer auch politischen Gemeinschaft?) Konstatiert etmc' ist durch Beispiele:
1. ein Bundesgericht, aber (in der Regel?) nur in religiösen Angelegenheiten,^) also ein schwächeres Band als ein Staaten--bund (z. B. der deutsche Bund von 1815—66).
2. Von der Behandlung politischer Angelegenheiten zeugen sonst: Denkmal sür die bei Thermopylai Gefallenen; Ephialtes sür vogelfrei erklärt; Antrag der Spartaner (nach der Schlacht bei Plataiai), alle, die sich vom Kriege ausgeschlossen, aus dem Bunde auszustoßen.
Verfassung: Versammlungen der Abgeordneten, Verfassung.
Pylagoren (von den Zusammenkünften in Thermopylai) oder Hieromnemonen (d. h. Pfleger der heiligen Angelegenheiten) im Herbst in Thermopylai und im Frühjahr in Delphoi. Feste Zahl 24 (wegen der ursprünglichen 12 Stämme); die neu hinzutretenden mußten sich über die Führung der Stimmen mit den älteren vereinigen, z. B. die Ionier teilten ihre zwei Stimmen zwischen Athen Und den übrigen Städten. —
Erst in der folgenden Periode ersteht ein wirklich politisch fester Bund:
b) Politische Bündnisse: '^v/n/xa/ia twv cexxrjvcov481. Sie «i. dauert nur, solange die Gefahr dauert. Sie wird wirksam auf der Grundlage der „Hegemonie", d. h. 1) der anerkannten Vormacht (des militärischen Übergewichts) eines Staates, 2) der dadurch bedingten Zweckmäßigkeit der Duldung seiner Führung int'- gemeinsamen Kriege. — Ein staatsrechtlich geschlossenes (dauerndes oder umfassendes) Abhängigkeitsverhältnis ist die Hegemonie für die Gesamtheit der griechischen Staaten niemals. Doch kommt ein solches durch besondere Verträge mit einer größeren oder geringeren Zahl derselben zu stände (Sparta und peloponnesischer,
Althen und delischer Bund —■ außerdem viele einzelne Staaten).
Noch in den Perserkriegen führt die Hegemonie Sparta, dann ist
sie geteilt zwischen Athen und Sparta, seit 404 wieder Sparta, 404. mit der Unterbrechung 371—62: Theben.
Zur immer neuen Belebung des Gefühls der Zusammengehörigkeit dienten gleichsam auf Grund eines ungeschriebenen Vertrages:
c) Die allgemeinen National - Spiele und -Feste, Formlose religiös und national zugleich, bestehend aus Opfern und lationo“"9' Wettkämpfen. ^iele
*) Cicero: commune Graecise Consilium (rhetorische Übertreibung).
2) Plutarch, Kimon 8.
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von allen unter Spartas Leitung stehenden Unternehmungen.
Durch seine demokratische Staatsform wird der Gegensatz
gegen das aristokratische Sparta noch verschärft.
Alle übrigen Staaten der Halbinsel bilden unter Sparta
den peloponnesischen Bund: Sparta leitender Vorort in
der auswärtigen Politik und im Kriege*); Verpflichtung der
Bundesgenossen zu bestimmten Geld- (¿Qyvqiov qijtov) und Trup-
penleistungen; ein Bundesrath mit Stimmengleichheit aller Theil-
nehmer, der nach Mehrheit der Stimmen Beschlüsse faßte.
Korinth nach Sparta die einflußreichste Stadt im Bunde, die
erste Seemacht.
Im Innern der Bundesstaaten wachte Sparta über der
Beibehaltung der altdorisch-aristokratischen Verfassung. Sein
Kampf gegen die während des 7. und 6. Jahrhunderts auch
theilweise im Peloponnes (Sikyon, Korinth) auftauchende Tyrannis.
Um die Mitte des sechsten Jahrhunderts steht Sparta un-
bestritten an der Spitze der Halbinsel, deren eigentliche Haupt-
stadt es ist. Dadurch aber auch die erste hellenische Macht
überhaupt.
Vi. Athen.
Geographisches (vgl. S. 8).
Attika (Artixrf — 'Axrixrj oder *Axxala von axtij?**) die
südlichste Landschaft Mittelgriechenlands, eine Halbinsel von der
Form eines mit der Spitze südostwärts gekehrten Dreiecks, gegen
40 □ M. mit einer Küstenstrecke von c. 24 Meilen. Von
Böotien ist das Land durch den Kithäron geschieden. Sein
Hauptgebirge ist der meist Wald- und wildreiche Parnes
(Ilc/.Qvtjg), südöstlich davon der marmorreiche Brilettos (Bqi-
Xrjrroq, auch to Tlivxtxixdv ogog), dessen Südfuß durch ein breites
Thal von dem honigreichen Hymettos (Y^rrov) geschieden ist.
Das einst silberhaltige Lauriongebirge mit Cap Sunion.
Das Land hat zwei anbaufähige Ebenen, die von Athen und
*) Wo es den Oberfeldherrn und (neben deren eignen Führern) die Führer •
der verbündeten Contingente (fevayol) stellte.
**) S. Bursian, (Äriech. Geogr. I, 251, Note 2. Dagegen denkt Curtius
Griech. Etym. 598 an aarae^ ,Stadtgebiets
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Tie Julirevolution in Frankreich (1830).
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worauf die türkisch-ägyptischen Truppen Morea räumten. Die sog. Londoner Konferenz (der Großmächte) verschaffte dann den Griechen die volle Un-1830/31 abhängigkeit, erklärte Griechenland (bis zu den Golfen von Volo und Arta)1830 für ein konstitutionelles Königreich und übertrug die Krone dem bayerischen Prinzen Otto (vgl. S. 187). 1832
Ausblick. Nachdem Otto I. (1832—1862) infolge innerer Wirren die Krone niedergelegt hatte, kam diese an den Prinzen Georg von Dänemark als Georg I. Bei der Thronbesteigung Georgs erhielt Griechenland die Jonischen seit 1863 Inseln (von England, das sie seit dem Sturze Venedigs 1797 verwaltete), 1881 Thessalien und Südepirus. Ein Krieg gegen die Türken verlief für die Griechen 1897 ungünstig und brachte ihnen die angestrebte Erwerbung Kretas nicht. Kreta bekam zwar durch das Eingreifen der Großmächte die Selbstverwaltung, konnte aber die gewünschte Vereinigung mit Griechenland bis jetzt noch nicht erreichen.
Die Julirevolution in Frankreich (1830) und ihre Folgen.
1. Die Vorgänge in Frankreich. Ludwig Xviii. (1814—1824) hatte nach seiner zweiten Rückkehr den besten Willen, konstitutionell zu regieren. Um so eifriger betrieben feine Umgebung und nach Ludwigs Tode dessen Bruder und Nachfolger Karl X. (1824—1830) die sog. Nestauration (Wiederherstellung des Zustandes vor der Revolution). Vergebens suchte man durch äußere Erfolge, wie die Teilnahme an der Befreiung Griechenlands und die Eroberung Algiers, dessen Fürst (Dei)1830 den französischen Konsul öffentlich beleidigt hatte, die Aufmerksamkeit des Volkes von den inneren Angelegenheiten auf die äußeren zu lenken.
Als schließlich Karl durch die sog. Ordonnanzen (eigenmächtige königliche Befehle) die Preßfreiheit unterdrücken, die Abgeordnetenkammer auflösen und das verfassungsmäßige Wahlrecht zum Vorteil der Höchstbesteuerten beschränken wollte, erhob sich die Pariser Bevölkerung in der sog. Julirevolution und blieb nach dreitägigem Straßenkampf gegen die 1830 königlichen Truppen tatsächlich Sieger. Karl X. dankte zugunsten seines ^.-so.juii (Meis1) Heinrich ab und floh mit feiner Familie nach London. Die Deputiertenkammer erklärte jedoch den Thron für erledigt und berief den Sohn Philipp Egalites (S. 140) als Ludwig Philipp, König der Franzosen, Aug. zur Herrschaft. Da Ludwig Philipp erklärte, feine Regierung auf den dritten Stand, das Bürgertum, stützen zu wollen, nannte man sie das Bürgerkönigtum.
Die unmittelbare Folge der Julirevolution war der Austritt Frankreichs aus der Hl. Allianz und der Anschluß an England, wo ebenfalls das gebildete und begüterte Bürgertum die Herrschaft innehatte. Mit Rücksicht darauf unterblieb auch die von Metternich ins Auge gefaßte Intervention in Frankreich; fortan standen sich die liberalen We st mächte (Frankreich, England)
') Karls älterer Sohn Ludwig war kinderlos, der zweite, Karl Ferdinand bereits gestorben (1820).
13*
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Extrahierte Personennamen: Arta Otto Otto_I. Georg_von_Dänemark Ludwig_Xviii Ludwig Ludwigs Karl_X Karl Karl Karl Karl_X Karl Heinrich Heinrich Philipp_Egalites Philipp Ludwig_Philipp Ludwig Philipp Ludwig_Philipp Ludwig Philipp Karls Ludwig Ludwig Karl_Ferdinand Karl Ferdinand
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Griechenland Georgs Griechenland England Venedigs Thessalien Kretas Kreta Griechenland Frankreich Frankreich Ludwigs Griechenlands Algiers London Frankreichs England Frankreich Frankreich England Karls
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Ii. Griechisches Zeitalter.
Polysvekcbvlr's, Kassander's und des Demetrius Po-
ll v r k e l e s; der leztere beschützte s. 308 die den Griechen zu zuges
standene Freybeit. Gallier suchten das Land Ireim s. 280. — Der
matedon. Herrschaft über Griechenland stellte» sich zwey Bü»d-
uiffe entgegen. Der ätolische Bund s. 284 vereinte die ro-
heren Völker Mittelgriechenland's und wurde spärerhin von Rom
zur Unterdrückung des Landes misbraucht; ihn leiteten einstta-
teg und ein engerer Ausschuß, welche die jahrl. Versammlung,
Panätolium, zu Thermum wählte. Der achälscbe Bund
s. 28i war eine Erneuerung des alten Vereins der ir ach. Städte,
dem auch Sikyon 25?, Korinth 243, Athen 229 u. a. beytraten ;
er hatte viel innere Stärke und große Anführer, Aratus 244
bis 213, Phil0pömen 206 bis i83, Lykortas 183 dis 170;
die ftädt. Deputirten versammelten sich zweymal des Jahres zu
Aegium und wählten einen Landvogt und zwcv Strategen, s. 256
einen Strategen und zehn Volksvorsteher. Zwischen beiden Bünd-
nissen fand eine feindselige Spannung statt; mit Makedonien ver-
trug sich der ach. B. mehr als der är. — Auf Athen's Klage,
gnff Rom, verbunden mit dem ätol. 03., Makedonien an 200,
von weichem der ach. 03- 198 durch Proklamation der griech. Frey-
heil getrennt wurde. Der ät. B. wurde 189 wegen f. Verbindung
mit Antiochns gezüchtigt; der ach. B , streng bewacht, verdor-
den und entkräftet, durch Kallikrates 167 verrathen, endete
146 mit der Schlacht bey Leukoptträ. Nach Korinth's Erobe-
rung 146 wurde Griechenland oder Achaja römtfche Provinz.
Athen fiel erst d. l März 87 durch Sylla.^
Quellen: Thukydides, Xenophon; Demostheu es, Ae-
schines; Plutarchus; Cornel. 07epos. — Hülfsm. W.
Drumann Ideen zur Geschichte des Verfalles der griechischen
Staaten. Berlin 1815. 8.
17) Makedonien (§. iy) reifte zur furchtbar krie-
gerischen Monarchie, besonders seit Philippus Thronbe-
steigung [360]. Karthago war blühender Handelsstaat.
Rom's (H 28 29) Verfassung wurde unter bedeutungs-
vollen Reibungen zwischen Patriciern und Volk entwickelt;
das leztere gewann zulezt die Oberhand und gleiche Rechte
mit jenen. Sein kriegerischer Geist wurde geübt und die
Herrschaft über einen großen Thetl Jtalien's war nicht zwei-
felhaft.
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Extrahierte Personennamen: Cornel W.
Drumann
Extrahierte Ortsnamen: Ireim Griechenland Rom Korinth Athen Makedonien Rom Makedonien Griechenland Achaja Berlin Makedonien Karthago
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indem er (Juni) einen Teil der türkischen Flotte mit dem Admiralschiff in die
Luft sprengte. Im Gegensatz zu der Politik der europäischen Mächte unter-
stützten die zahlreichen Philhellenen (u. a. Lord Byron, König Ludwig von
Bayern; Wilhelm Müllers Griechenlieder) Griechenlands Freiheitskampf mit
Wort und That. Angesichts der türkischen Misserfolge gewann die Pforte
durch Ueberlassung Cyperns und Candias die Hilfe Mehemed Alis, der sich
1811 als türkischer Pascha durch die Vernichtung der Mameluken zum un-
umschränkten Herrn von Aegypten gemacht, seine Herrschaft über Nubien und
Teile Arabiens ausgedehnt, den natürlichen Reichtum Aegyptens wieder er-
schlossen und sich eine gewaltige Kriegsmacht geschaffen hatte. Dessen
Stiefsohn Ibrahim Pascha verheerte 1825 Morea, wo sich nur die Mainoten in
ihren Bergen behaupteten. In Mittelgriechenland hielten sich nur noch Athen
und Missolonghi (an der Nordküste des Golfs von Patras).
Nachdem in Russland auf Alexander I. (f 1. Dezember 1825) dessen
jüngster Bruder Nikolaus I. (1825—1855), infolge des Verzichts des älteren
Konstantin, nach Unterdrückung des Militäraufstands der „Dekabristen“ ge-
folgt war, trat ein, von Canning schon angebahnter, völliger Wechsel der
europäischen Politik ein: Russland und England Unterzeichneten (4. April 1826)
das Petersburger Protokoll, das den Griechen Freiheit in allen inneren An-
gelegenheiten versprach. Bald darauf eroberte Ibrahim das heldenmütig ver-
teidigte Missolonghi. Sultan Mahmud Ii. (1808—39), der seine geplanten
Reformen mit der Niedermetzelung und dauernden Beseitigung der Janitscharen
(Mai 1826) einleitete, nahm die andern russischen Forderungen (betreffs der
Donaufürstentümer, Serbiens und der Schiffahrt auf dem Schwarzen Meer) im
Vertrag von Akjerman an, wies aber jede Einmischung in die griechische
Frage zurück. Nun schloss sich Frankreich im Londoner Vertrag (Juli 1827)
dem Petersburger Protokoll an, und die drei Mächte entsandten ihre Flotten,
die sich vor Navarino (Pylos) der Flotte Ibrahims gegenüber legten; ob-
gleich ein Waffenstillstand geschlossen war, entspann sich ein Kampf, in dem
zwei Drittel der türkisch-ägyptischen Flotte vernichtet wurden
(20. Oktober 1827). Da die Pforte, die vergebens Genugthuung verlangt
hatte, auf dies hin Russland durch verschiedene Massregeln herausforderte,
erklärte ihr Nikolaus, dessen Feldherr Paskjgwitsch eben Persien zur
Abtretung eines Teils von Armenien (Eriwan) gezwungen hatte, (April 1828)
den Krieg. Die siegreiche Ueberschreitung des Balkan durch Diebitsch und
die Eroberung von Kars und Erzerüm durch Paskjewitsch zwangen die Türkei
zum Frieden von Adrianopel (September 1829), wonach der Sultan an
Russland die Inseln der Donaumündung und armenische Grenzgebiete abtrat,
die Meerengen der Handelsschiffahrt freigab, für Serbien und die Donau-
fürstentümer die Lebenslänglichkeit der Hospodare zugestand und zum voraus
die Beschlüsse der Londoner Konferenz anerkannte. Diese sprach
(Februar 1830) die Unabhängigkeit Griechenlands (bis zu den
Meerbusen von Volo und Arta, dazu die Inseln des westlichen Teils des
Aegäischen Meers) aus. Nach der Ermordung des Präsidenten der griechischen
Republik Kapodistrias (1826—31) gaben die Mächte Griechenland Otto I.,
den jüngsten Sohn Ludwigs I. von Bayern, zum König (1833—62).
§ 119. Die Julirevolution und ihre Folgen.
Frankreich 1816—1830. Ludwig Xviii., der die französische Nation
mit dem Königtum der Bourbonen aussölmen wollte, löste 1816 die „chambre
introuvable“ (s. S. 379) auf, setzte die von dieser beschlossenen Ausnahme-
gesetze ausser Kraft, liess die Annahme eines liberalen Wahlgesetzes, das
direkte Wahlen und als Bedingungen des aktiven Wahlrechts das 30. Lebens-
jahr und 300 fr. Steuern bestimmte, mittelst eines Pairsschubs (1818) durch-
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_von
Bayern;_Wilhelm_Müllers_Griechenlieder Ludwig Wilhelm Ibrahim_Pascha Alexander_I. Nikolaus_I. Konstantin Canning Ibrahim Nikolaus Paskjgwitsch Arta Otto_I. Ludwigs_I._von_Bayern Ludwigs_I. Ludwig_Xviii Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Griechenlands Arabiens Mittelgriechenland Patras Russland Russland England Donaufürstentümer Serbiens Frankreich Ibrahims Russland Armenien Kars Russland Serbien Griechenlands griechischen
Republik_Kapodistrias Frankreich
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und der Einflu dieses Bundes wuchs mit den Jahren; zwlf Städte nahmen spter Theil an demselben. Jede sandte gewhn-lich zwei Abgeordnete, von denen der eine Pylagoras, der an-dere Hieromnemon hie; letzterer scheint insbesondere die religi-sen Angelegenheiten besorgt zu haben. Wenn alle Abgeordneten versammelt waren, wurden erst feierliche Opfer gebracht, als-dann ein Eid geleistet, dessen Formel schines uns aufbewahrt hat. Ich schwre lautete der Eid nie eine amphiktponi-sche Stadt zu zerstren; nie, weder im Frieden noch im Kriege, den Lauf ihrer Wasser zu hemmen; ich will mich denen, welche solche Feindseligkeiten versuchen, mit Waffengewalt widersetzen und die Städte zerstren, die solche Schmach begehen. Werden Verheerungen auf dem Grundgebiete des Gottes verbt, und sollte es Menschen geben, die solchem Verbrechen nachsehen, oder sogar selbst sich an dem Tempel zu vergreifen wagen; so will ich gegen diese meine Hnde, meine Fe, meine ganze Kraft und Strke aufbieten, auf da die Frevler zur Strafe gezogen werden/' Furchtbare und feierliche Fluchworte hinsichtlich jeder Verletzung dieser Verpflichtung folgten dem Eidschwure.
Nicht blo die Zwistigkeiten der einzelnen Bundesstdte wa-ren demnach der Gegenstand der richterlichen Entscheidung jenes Bundesrathes, sondern auch jedes grobe Verbrechen, insbeson-dere Verletzung des Vlkerrechtes und Verschuldigungen gegen den Tempel zu Delphi. Dem strafbaren Volke wurde eine Geld-be auferlegt und dieselbe verdoppelt, wenn sie nach verlaufe-ner Frist nicht bezahlt war. Unterwarf es sich auch dann noch nicht, so wurde der ganze Bund gegen dasselbe aufgeboten. Auch hatte die Versammlung das Recht, eine so widerspenstige Stadt ganz von ihrem Bunde auszuschlieen.
Wenngleich durch diese Einrichtung keineswegs alle Kriege unter den Griechen verhtet worden sind, so haben sie dennoch, besonders in den ersten Zeiten, als noch nicht einzelne Staaten den brigen an Macht zu sehr berlegen waren, und alle das Urtheil der Amphiktyonen achteten, auf die innere Ruhe Grie-chenlands groen Einflu gehabt und viel dazu beigetragen, die Idee des Rechtes unter den Griechen aufrecht zu erhalten und den Gedanken an augenblickliche Selbsthlfe zu unterdrcken.
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walten. Vor Allem schtzte Solon Schwache gegen Ubermuch. Gegen Elternmord gab er kein Gesetz, und als man ihm sein Befremden darber uerte, erwiederte er: Gesetze wider ein unerhrtes Verbrechen zu geben, sei das Mittel, es einzufhren.
Dies sind die vorzglichsten der solonischen Gesetze, von denen manche durch das rmische Recht auch in unsere Gesetz-sammlungen bergegangen find. Nachdem Solon sein groes Werk vollendet hatte, lie er seine Gesetze in hlzerne Tafeln eingraben und diese zur Ansicht eines jeden ffentlich aushn-gen. brigens hielt er seine Gesetzgebung und Verfassung kei-neswegs fr vollkommen; er wollte aber nicht, da durch stete nderungen neue Unordnungen entstnden, sondern es sollte viel-mehr durch lngere Erfahrung die Zweckmigkeit derselben ge-prft werden. Darum soll er das Volk durch einen feierlichen Eid verpflichtet haben, die neue Gestaltung des Staates auf hundert Jahre beizubehalten. Dann verlie er, um allen Erluterun-gen und Abnderungen auszuweichen, auf zehn Jahre die Stadt, zu deren knftigen Glorie er den Grund gelegt hatte und be-reisete gypten, Cypern und die Staaten Kleinasiens In Ly-dien soll er mit dem Könige Krsus jene bekannte Unterredung gehalten haben, welche diesem, als er schon auf dem Scheiter-Haufen stand, das Leben rettete.
22 Athen unter Pisistratus und seinen Shnen.
Allein Solon's edele Zwecke gingen nicht ganz in Erfllung. Es war nicht leicht fr eine Stadt, die so lange durch brgerliche Zwistigkeiten zerrttet war, sich selbst mit der weise-sten Gesetzgebung zu befreunden Die alten Feindseligkeiten lebten wieder auf, sobald Solon's persnliches Ansehen sie nicht mehr niederhalten konnte; und die drei Parteien, die Dia-frier, Pedier und Paralier erhoben ihr Haupt khner und drohender als je. An der Spitze der demokratisch gesinn-ten Diakrier stand Pisistratus; der aristokratisch gesinnten Pedier Lykurg; und der durch Pisistratus aus der Verban-nung zurckgerufene Megakles war Fhrer der gemigten Partei der Paralier. Diese drei Parteifhrer benutzten die
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